Aktualisierung der Niederschlagswassergebühr - Neue Flächenermittlung für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr
Die Stadtentwässerung Lengerich benötigt die Mitwirkung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
Die Stadt Lengerich erhebt seit 1995 Abwassergebühren nach dem getrennten Gebührenmaßstab für Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr richtet sich dabei nach der Größe der bebauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr wurden diese Flächen seinerzeit in einem Selbstauskunftsverfahren ermittelt.
Viele der damals angegebenen Flächen sind heute nicht mehr aktuell. Veränderungen der Flächengrößen durch vorgenommene Ver- und Entsiegelungen wurden teilweise nicht berücksichtigt. Um die Gebührengerechtigkeit zu gewährleisten und auch im Hinblick auf eine zukunftssichere Regenwasserbewirtschaftung sollen nun die bebauten, überbauten und befestigten abflusswirksamen Grundstücksflächen neu erfasst werden. Dafür wurden die bebauten, überbauten und befestigten Grundstücksflächen auf Grundlage von Luftbildern aus dem Frühjahr 2022, die vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt wurden, ermittelt.
Für die Ermittlung der gebührenrelevanten Flächen ist die Stadtentwässerung Lengerich jedoch auf die Mithilfe der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer angewiesen. Aus den Luftbildern kann zwar die Größe der bebauten, überbauten und befestigten Flächen ermittelt werden, nicht jedoch, ob diese an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind. Auch nachträgliche Flächenveränderungen nach dem Frühjahr 2022 müssen ergänzt bzw. aktualisiert werden.
Aus diesem Grund erhalten die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Anfang Mai einen Fragebogen inkl. Lageplan mit Darstellung der Grundstücksflächen von der Stadtentwässerung Lengerich. In diesem bereits im Ergebnis der Luftbildauswertung vorausgefüllten Fragebogen brauchen die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer nur noch die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen oder diese zu korrigieren und angeben, ob das Niederschlagswasser einzelner Flächen ggf. nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird. Diese neu ermittelten Daten sind zukünftig Grundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr.
Zudem werden Angaben zu vorhandenen Zisternen und Versickerungsanlagen abgefragt.
Die Stadtentwässerung Lengerich bietet in der Zeit vom 05.05.2025 bis 30.05.2025 eine gesonderte telefonische Beratung unter der Rufnummer 05481 / 33-612 von Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr an. Zudem wird eine persönliche Beratung in den Räumen der Stadtentwässerung Lengerich, Tecklenburger Straße 4 in Raum 612 von Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr angeboten. Unterstützt werden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bei der Beratung und Auswertung durch die FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH aus Erftstadt.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in folgendem Musteranschreiben inklusive Anlagen:
Musteranschreiben inkl. Anlagen