
Warum Regen- und Drainagewasser nicht in den Schmutzwasserkanal gehören
Immer wieder wird Regen- oder Drainagewasser fälschlicherweise in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet – mit gravierenden Folgen für Mensch, Umwelt und Infrastruktur. Die Stadtentwässerung Lengerich macht deshalb erneut darauf aufmerksam: Solche Einleitungen sind nicht nur unzulässig, sondern können auch ernsthafte technische und ökologische Probleme verursachen.
Überlastung von Pumpwerken – ein unterschätztes Risiko
Schmutzwasserpumpwerke sind für die gezielte Förderung von Abwasser aus Haushalten und Betrieben ausgelegt. Wenn jedoch zusätzlich große Mengen Regen- oder Drainagewasser eingeleitet werden, steigen die Fördermengen oft sprunghaft an – besonders bei Starkregenereignissen.
Sachschäden sowie hygienische Risiken für Anwohner drohen
Pumpen laufen im Dauerbetrieb, erreichen ihre Kapazitätsgrenzen oder fallen im schlimmsten Fall ganz aus. Dies führt zu Rückstau im Kanalnetz, wodurch Abwasser in Kellerschächte oder Bodenabläufe gedrückt werden kann – mit erheblichen Sachschäden und hygienischen Risiken für Anwohner, insbesondere dann, wenn außerhalb der üblichen Arbeitszeiten nachts und am Wochenende die Ausfälle der Pumpen erfolgen.
Überflutungen und Rückstauschäden bei Starkregen
Das Risiko von Überflutungen steigt erheblich, wenn Regenwasser nicht vor Ort versickert oder über separate Regenwasserleitungen abgeleitet wird. Stattdessen fließt es in das Schmutzwassersystem, das für solche Wassermengen nicht ausgelegt ist. Gerade bei starken Niederschlägen führt dies zu einer Überlastung der Kanalisation und damit zu Rückstau, überfluteten Straßen oder überlaufenden Schächten.
Handlungs- und Überprüfungsbedarfe
Insbesondere in den Schmutzwasserkanälen in Hohne Niedermark, die das Einzugsgebiet des weitverzweigten Drucknetzes um den Hohner Damm bilden, treten häufig Überlastungen auf. Wenn im Laufe der Überprüfungen der jeweiligen Anschlussleitungen die unzulässigen Regenwasseranschlussleitungen an die Schmutzwasserdruckrohrleitungen ermittelt sind, kann es für die einzelnen Fehlanschlüsse rechtliche Konsequenzen haben.
Rechtliche Vorgaben und Konsequenzen
Die Entwässerungssatzung der Stadt Lengerich schreibt die Trennung von Schmutz- und Regenwasser ausdrücklich vor. Wer dennoch Regen- oder Drainagewasser in den Schmutzwasserkanal einleitet, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern und Rückbauanordnungen rechnen.
Appell zur Überprüfung der Entwässerungsleitungen
Eine funktionierende Kanalisation schützt vor Rückstau, Überflutungen und Umweltschäden – aber nur, wenn sie richtig genutzt wird. Die Stadtentwässerung Lengerich appellieren daher an alle Haus- und Grundstückseigentümer: „Prüfen Sie Ihre Entwässerungsleitungen und lassen Sie unzulässige Anschlüsse fachgerecht umstellen. Nur so können Pumpwerke und Kläranlagen entlastet und die Sicherheit bei Starkregen gewährleistet werden.“

Aktualisierung der Niederschlagswassergebühr - Neue Flächenermittlung für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr
Die Stadtentwässerung Lengerich benötigt die Mitwirkung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
Die Stadt Lengerich erhebt seit 1995 Abwassergebühren nach dem getrennten Gebührenmaßstab für Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr richtet sich dabei nach der Größe der bebauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr wurden diese Flächen seinerzeit in einem Selbstauskunftsverfahren ermittelt.
Viele der damals angegebenen Flächen sind heute nicht mehr aktuell. Veränderungen der Flächengrößen durch vorgenommene Ver- und Entsiegelungen wurden teilweise nicht berücksichtigt. Um die Gebührengerechtigkeit zu gewährleisten und auch im Hinblick auf eine zukunftssichere Regenwasserbewirtschaftung sollen nun die bebauten, überbauten und befestigten abflusswirksamen Grundstücksflächen neu erfasst werden. Dafür wurden die bebauten, überbauten und befestigten Grundstücksflächen auf Grundlage von Luftbildern aus dem Frühjahr 2022, die vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt wurden, ermittelt.
Für die Ermittlung der gebührenrelevanten Flächen ist die Stadtentwässerung Lengerich jedoch auf die Mithilfe der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer angewiesen. Aus den Luftbildern kann zwar die Größe der bebauten, überbauten und befestigten Flächen ermittelt werden, nicht jedoch, ob diese an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind. Auch nachträgliche Flächenveränderungen nach dem Frühjahr 2022 müssen ergänzt bzw. aktualisiert werden.
Aus diesem Grund erhalten die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Anfang Mai einen Fragebogen inkl. Lageplan mit Darstellung der Grundstücksflächen von der Stadtentwässerung Lengerich. In diesem bereits im Ergebnis der Luftbildauswertung vorausgefüllten Fragebogen brauchen die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer nur noch die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen oder diese zu korrigieren und angeben, ob das Niederschlagswasser einzelner Flächen ggf. nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird. Diese neu ermittelten Daten sind zukünftig Grundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr.
Zudem werden Angaben zu vorhandenen Zisternen und Versickerungsanlagen abgefragt.
Für weitergehende Fragen zum Verfahren und zum Ausfüllen der Erhebungsbögen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Stadtentwässerung Lengerich telefonisch unter 05481/ 33-612 oder persönlich während der Öffnungszeiten in Raum 609 zur Verfügung.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in folgendem Musteranschreiben inklusive Anlagen:
Musteranschreiben inkl. Anlagen