Unsere Aufgaben

Die Stadtentwässerung Lengerich nimmt die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften wahr. Hierzu gehören neben dem Bau und der Unterhaltung des Kanalsystems und der technischen Bauwerke auch der Transport und die Reinigung des Abwassers. Ziel ist eine umwelt- und ressourcenschonende Beseitigung des Abwassers unter Beachtung wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte.Wesentliche rechtliche Grundlagen sind neben dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) die Entwässerungsatzungen der Stadt Lengerich und verschiedene Runderlasse des Ministeriums für Umwelt, Natur-, Landschaft- und Verbraucherschutzes in NRW, wie z.B. die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw.


Die Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung besteht aus zwei Teilbereichen:

Abwasserableitung und Abwasserbehandlung.

 


Die Abwasserableitung

Unter Abwasserableitung versteht man das Sammeln und Fortleiten des Abwassers.
Jeder Mensch verbraucht am Tag im Durchschnitt rund 130 Liter Wasser – zum Trinken, Waschen, Duschen, Putzen, Spülen und für die Toilette. So wird aus kostbarem und endlich vorkommendem Trinkwasser Abwasser.
Störungsfrei und unbemerkt – so zumindest der Wunsch – "verschwindet“ es im Abfluss getreu des Mottos „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Hier beginnt der Aufgabenbereich der Stadtentwässerung Lengerich, denn wir sind es, die dieses Abwasser möglichst wunschgemäß sammeln, fortleiten, verpumpen und der Kläranlage zur Reinigung zuführen. So wird aus verschmutztem Abwasser wieder sauberes Wasser und vielleicht irgendwann Trinkwasser.
Das Sammeln und Fortleiten geschieht in Lengerich in einem ca. 166 km langen Kanalnetz. Man unterscheidet dabei zwischen Mischwasser- und Trennkanalisation.
In einem Mischwasserkanalisationsnetz wird das Schmutzwasser, d.h. das durch den menschlichen Gebrauch verschmutzte Frischwasser, gemeinsam mit dem Niederschlags- oder Regenwasser der befestigten Flächen (Dächer, Straßen usw.) abgeleitet.
Bei einer Trennkanalisation erfolgt diese Ableitung getrennt voneinander, das Schmutzwasser wird in Schmutzwasserkanälen, das Niederschlagswasser in Regenwasserkanälen abgeleitet. Der Vorteil der Trennkanalisation liegt darin, dass nicht das gesamte Abwasser zwangsläufig in der Kläranlage behandelt werden muss, sondern dass das Regenwasser möglichst ortsnah in ein Gewässer eingeleitet oder versickert werden kann.

Die Länge der Mischwasserkanalisation ca. 90 km, die der Schmutzwasserkanalisation ca. 20 km und die der Regenwasserkanäle ca. 3 km.


Die Unterhaltung des Kanalsystems

Dieses Kanalnetz muss unterhalten und betrieben werden. Grundlagen sind hierfür das Landeswassergesetz NRW und die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW). Diese regeln, wie die Kanalunterhaltung zu erfolgen hat. So muss das Kanalnetz, um mögliche Schäden zu entdecken und zu behebn, innerhalb von 15 Jahren einmal vollständig mit einer Kamera befahren werden. Des Weiteren wird ein Anteil des Netzes jährlich gereinigt, um die Funktionsfähigkeit, d.h. die problemlose Ableitung des Abwassers zu gewährleisten.
Hinzu kommen die Wartung, Pflege und Instandsetzung der städtischen Pumpstationen. Denn nicht immer kann das Abwasser ohne Hilfe „bergab“ – im sog. Freigefälle – fließen; mancherorts muss es zur Überwindung von Höhenunterschieden gepumpt werden. Die Stadtentwässerung Lengerich unterhält derzeit ca. 40 Pumpstationen und Sonderbauwerke. Die Sonderbauwerke dienen der Zwischenspeicherung von Abwasser bei starken Regenereignissen. Um die Kläranlagen und das Kanalisationsnetz nicht zu überlasten, werden bei besonders starken Regenereignissen Abwassermengen in Becken zwischengespeichert und anschließend weiter verpumpt. Notfalls werden zu große Mengen – bei denen das Abwasser dann stark verdünnt ist – direkt in ein Gewässer abgeschlagen.
So wird aus den bei der TV-Untersuchung gewonnen Erkenntnissen hinsichtlich Schäden im Kanalnetz und der Generalentwässerungsplanung (GEP), die die hydraulischen Erfordernisse des Kanalnetzes beschreibt, ein Neubau- und Sanierungskonzept festgelegt, das eine Grundlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) bildet. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept muss von einer Kommune alle sechs Jahre neu aufgestellt und von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden.


Abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen

Nicht alle Bürger der Stadt Lengerich sind an das öffentliche Kanalisationsnetz angeschlossen. Manche Gebäude, Ortslagen oder Gehöfte liegen zu weit von einem öffentlichen Kanal entfernt. Diese werden entweder über abflusslose Gruben oder mittels Kleinkläranlagen entsorgt.
Bei den abflusslosen Gruben werden die anfallenden Abwässer in einem dichten Behälter gesammelt und in regelmäßigen Abständen durch ein Tankfahrzeug geleert. Die Stadtentwässerung Lengerich koordiniert die Entleerung der abflussslosen Sammelgrube und informiert den Grundstückseigentümer schriftlich über den geplanten Entsorgungstermin. Die Abrechnung und Überwachung der Abfuhr erfolgt über die Stadtentwässerung je nach tatsächlich abgefahrener Abwassermenge. Diese Vorgehensweise wird auch als „Kanal auf Räder“ bezeichnet.
In den Kleinkläranlagen werden die anfallenden Abwässer hingegen von Kleinstlebewesen gereinigt und in den Untergrund eingeleitet. Diese Kleinstlebewesen vermehren sich ständig, so dass in bestimmten Zeitabständen eine Abfuhr des sog. Überschussschlammes erfolgen muss. Hier erfolgt die Abfuhr ebenfalls mittels eines sogenannten Schlammsaugewagens; die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich abgefahrener Schlammmenge über die Stadtentwässerung.


Die Abwasserbehandlung

Die Abwasserbehandlung umfasst die Reinigung des Abwassers in einer Kläranlage.
Den Weg des Abwassers haben wir für Sie unter Stadtentwässerung von A-Z zusammengefasst.